Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1.1.2023
Das Unternehmen Borgert Borries Rechtsanwälte vertreten durch Rechtsanwältin Eva-Martina Schneider-Borgert, Münchener Str.1, 82054 Sauerlach („die Kanzlei“)
vermietet BÜROFLÄCHEN ausschließlich an die Berufsgruppen Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Patentanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, also die in §59a BRAO genannten Berufsgruppen, an ihrem Geschäftssitz in 82054 Sauerlach, Münchener Str.1. Vor dem Betreten der Büroräume kann die Vorlage eines offiziellen Berufsnachweises mit Foto, z.B. Anwaltsausweis, und eines Personalausweises verlangt werden, damit nur die o.a. Berufsgruppen Zutritt zu den Flächen erhalten.
Vertragsgegenstand Buchung und Nutzung:
1) Der Vertragsgegenstand ist ein Service- und Mietvertrag über Räume.
Die Kanzlei stellt im Rahmen befristeter Mietverträge geschlossene Büroräume zur kurz- und mittelfristigen Anmietung und ausschließlichen Nutzung für jeweils einen Berufsträger pro Büroraum zur Verfügung. Ferner kann der Empfangsbereich für den Empfang von Mandanten und das Büro/der Besprechungsraum für (Mandanten-) Gespräche genutzt werden. Eine Untervermietung ist nicht möglich.
2) Die stundenweise Buchung sowie die Buchung einzelner Tage kann bis maximal 30 Tage im Voraus beansprucht werden. Eine Monatsflat kann für maximal drei Monate im Voraus gebucht werden, ansonsten nach gesonderter Absprache in Textform.
3) Nach abgeschlossener Buchung ist eine Stornierung/Kündigung von beiden Seiten grundsätzlich nur innerhalb von 48 Stunden kostenfrei möglich. Danach ist eine Stornierung/Kündigung einzelner Termine durch den Mieter nach unverzüglicher Vorlage eines ärztlichen Attestes oder gegen unverzügliche Vorlage einer gerichtlichen Terminsladung, die erst nach der Buchung eingegangen ist, möglich.
Eine Stornierung/Kündigung durch die Kanzlei ist möglich, wenn sich Umstände, die von der Kanzlei nicht vertreten werden müssen, eine Situation ergibt, die eine Vermietung unzumutbar erschweren, z.B. Heizungsausfall, dringende Reparaturarbeiten, Pandemieregeln o.ä., Krankheitsfälle. Nach Möglichkeit ist ein Ersatzbüro innerhalb der Kanzlei zu stellen.
4) Steht ein bestimmter gebuchter Raum aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht zur Verfügung, ist die Kanzlei berechtigt, dem Mieter kurzfristig einen anderen Raum zur Verfügung zuzuweisen, sofern dies die Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert.
5) In den Kanzleiräumen soll bestmöglich ein konzentriertes Arbeiten – auch für das Personal des Front Office – ermöglicht werden. Telefonate und längere Besprechungen sind daher ausschließlich im geschlossenen Büro/Besprechungsraum abzuhalten.
6) Die Buchungszeiten sind einzuhalten. Der Büroraum ist 10 Minuten vor Ende des Buchungszeitraums zu räumen und zu lüften. Gebrauchtes Geschirr ist im Geschirrspüler abzustellen. Papiermüll kann im Papierkorb belassen werden. Rest- und Plastikmüll ist ggf. in den dafür vorgesehenen Behältern in der Kaffeeküche zu entsorgen.
7) Die Verwahrung von Akten in den Kanzleiräumen über den Buchungszeitraum hinaus ist nicht Gegenstand des Vertrages. Es besteht ferner kein Anspruch des Mieters auf einen abschließbaren Raum.
8) In der Raumbuchung sind folgende Leistungen inkludiert:
- Kaffee, Tee und Wasser während des gebuchten
Nutzungszeitraums nach Belieben, auch für Mandanten - Mandantenempfang durch Front Office zu den Geschäftszeiten der
Kanzlei mit Getränkeservice für Mandanten - Eingerichtetes Büro mit Monitor, LAN-Anschluss/Free WIFI
- Nutzung Fotokopierer im üblichen Umfang
- Sämtliche Betriebskosten/Kaution
9) Die Bezahlung erfolgt bargeldlos und ist jeweils im Voraus fällig.
Rechnungsstellung durch die Kanzlei erfolgt monatlich.
10) Alle genannten Preise verstehen sich netto ohne Abzug, zzgl. der gesetzlichen USt. Die Büroräume und deren Kosten werden vom Mieter ausnahmslos für Zwecke verwendet, die den Vorsteuerabzug der Kanzlei nicht ausschließen.
11) Durch die Anmietung von Räumen der Kanzlei kommt dort keine Bürogemeinschaft, keine Kooperation oder eine andere Form gemeinsamer Berufsausübung zu Stande. Soll ein Kanzleisitz errichtet werden oder soll eine gemeinsame Berufsausübung stattfinden, ist ein Kooperationsvertrag mit der Kanzlei ausdrücklich und schriftlich zusätzlich abzuschließen. Kooperationsverträge mit anderen Nutzern der Kanzlei sind nicht möglich.
Haftung und Datenschutz:
12) Mandantendaten der Kanzlei oder anderen Nutzern dürfen vom Mieter nicht für eigene Zwecke verwendet, gespeichert oder kopiert werden. Es wird allen Mietern der Büroflächen, die nicht Kooperationspartner sind, dringend geraten, sich mit anderen Nutzern nicht über Mandantenpersonalien auszutauschen. Es besteht kein Konkurrenzschutz zwischen den Nutzern. Mandantendaten dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben oder sonst für Dritte potentiell zugänglich
gemacht werden. Es besteht ferner eine Schweigepflicht für sämtliche Informationen, die den Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Kanzleiräume zur Kenntnis gelangen. Anonymisierter fachlicher
und persönlicher Austausch ist jedoch ausdrücklich erwünscht.
Sollten widerstreitende Interessen zwischen Berufsträgern entdeckt werden, ist eine berufsrechtlich adäquate Lösung unverzüglich herbeizuführen.
13) Im Sinne des Datenschutzes sagen die Parteien zu, das Datenschutzrecht zu wahren und sämtliche ggf. geteilten
Informationen (Personen-, Mandats- und Geschäftsdaten) nicht unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Die Einsichtnahme in personenbezogene Daten der Kanzlei und anderer Nutzer der Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt. Jede Partei ist für seine Datenverarbeitung selbst verantwortlich. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO für personenbezogene Daten liegt nicht vor.
14) Der Mieter stellt die Kanzlei vorsorglich von jeglichen Ansprüchen Dritter aus Pflichtverletzungen des Mieters aus dem Anwaltsvertrag frei.
15) Die Kanzlei haftet für Pflichtverletzungen im Rahmen der Service- und Mietvereinbarung unbeschränkt im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie auch für Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Rechtsgütern des Lebens und der Gesundheit.
Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird und vertraut werden darf, beschränkt sich die Haftung der Kanzlei auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Die Haftung der Kanzlei ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen, es sei denn, es wurden Mängel arglistig verschwiegen, es sind Körperschäden (Leben, Gesundheit etc.) betroffen oder die Kanzlei hat eine Garantie ausgesprochen. Die Kanzlei haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder seinen Gästen
durch eine vertragswidrige Nutzung der Büroflächen – auch durch Dritte – oder durch Diebstahl entstehen, es sei denn, die Kanzlei hat es grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen, die zur Abwendung des Schadens bzw. des Diebstahls erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der Mieter stellt die Kanzlei von sämtlichen Rückgriffsansprüchen frei, die ein Haftpflicht- oder sonstiger Versicherer des Mieters, Dritter oder von Besuchern gegen die Kanzlei im Zusammenhang mit
vorbezeichneten Schäden erhebt.
16) Der Mieter ist verpflichtet, mit den Büroräumen und dem Inventar vorsichtig umzugehen und verursachte Schäden, auch solche seiner Besucher, im Front Office sofort zu melden. Der Mieter haftet für übermäßige Abnutzung und Schäden, die durch seinen Mietgebrauch entstanden sind. Der Mieter ist verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung sowie alle weiteren zur Deckung der vorbezeichneten Schäden oder Diebstahl erforderlichen
Versicherungen in angemessenem Umfang abzuschließen und der Kanzlei, bei Anfrage, nachzuweisen.
17) Der Internetanschluss darf ausschließlich zu üblichen Bürozwecken des Mieters genutzt werden. Der Aufruf von rechtswidrigen, insbesondere gegen das Urheberrecht verstoßenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden, links- oder rechtsextremen Seiten ist strengstens untersagt und kann bei Zuwiderhandlung zur fristlosen Kündigung führen. Dasselbe gilt für das Streaming von Videoinhalten oder vergleichbaren datenintensiven Tätigkeiten.
Der Betrieb eines Servers oder der dauerhafte Betrieb und die Nutzung der Internetleitung entsprechen ausdrücklich nicht der üblichen Nutzung. Sämtliche mit dem (Internet-)Netzwerk verbundene Geräte müssen frei von Schadsoftware und Viren sein. Der fachgerechte Schutz muss jederzeit auf Anfrage nachgewiesen werden.
Eigene elektrische und sonstige Geräte dürfen in den Büroflächen nur im üblichen Umfang und soweit dadurch der sonstige Bürobetrieb und die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden, betrieben werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, selbst Telefon- oder Telefaxanschlüsse dauerhaft schalten zu lassen.
Schriftform, Rechtswahl, Gerichtsstand:
18) Änderungen und Ergänzungen dieser Service-Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und
müssen Bestandteil dieses Vertrages werden.
Die Kanzlei ist berechtigt, diese AGB jeweils nach Abschluss eines Buchungszeitraums einseitig zu ändern.
19) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Etwaige Vertragslücken sind von den Parteien zu besprechen und nachträglich schriftlich zu vereinbaren.
20) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Zwingende anwendbare gesetzliche Vorschriften gehen den vertraglichen Bestimmungen vor, ohne eine mögliche Rechtswahl abzubedingen.
Der Gerichtsstand ist München, Erfüllungsort ist Geschäftsanschrift der Kanzlei.
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht.